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Marken- und Patentschutz

Inhaltsverzeichnis

1. Schutzrechte – von Anfang an wichtig

 

Sie haben eine tolle Geschäftsidee. Die Existenzgründung läuft bereits, aber was ist, wenn jemand mit derselben Idee durchstarten möchte? Beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit der Anmeldung von Schutzrechten für Ihr Unternehmen, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Eine Anmeldung von Schutzrechten ist gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Mit der Registrierung von Schutzrechten stellen Sie sicher, dass Ihre Geschäftsidee nicht durch andere kopiert werden kann. Sie können dabei auf verschiedene Rechte zurückgreifen, mit denen Sie Ihre Existenzgründung absichern. In den meisten Fällen wirkt sich die Anmeldung von Schutzrechten positiv aus, wenn Sie neben Ihrem eigenen Kapital auch Fremdkapital von Banken oder Kreditinstituten benötigen.

2. Welche Schutzrechte gibt es?

 

Es gibt verschiedene Arten von Schutzrechten, die Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen kann. Wir haben Ihnen hier eine kurze Übersicht zusammengestellt, die die wichtigsten Schutzrechte vor allem für den deutschen Markt enthält. Planen Sie einen Vertrieb von Produkten in mehreren Ländern, sind gegebenenfalls zusätzliche Schutzrechte bei ausländischen Stellen zu registrieren.

2.1 Patente

Patente dürfen nur auf „patentfähige“ Erfindungen angemeldet werden. Die Schutzfrist für Patente beträgt bis zu 20 Jahre. Die Erfindungen müssen einen „technischen Charakter“ besitzen und „gewerblich anwendbar“ sein. Die Erfindung muss wirklich neu und bisher noch nicht auf dem Markt erhältlich sein. Grundsätzlich patentfähig sind nicht nur technische Geräte, sondern auch spezielle Herstellungsverfahren. Zur Anmeldung von Patenten werden Sie die Hilfe von einem spezialisierten Patentanwalt benötigen. Die Kosten für einen Anwalt können in Deutschland unter Umständen über spezielle Programme des Bundeswirtschaftsministeriums anteilig übernommen werden.

Die Genehmigung eines Patents dauert mindestens 18 Monate. Vor der Patentanmeldung dürfen keine Informationen über Ihre Erfindung veröffentlicht worden sein. Das gilt für alle Bereiche, unabhängig von einer bestimmten Form. Erst nach der Anmeldung dürfen Sie Ihre Erfindung der Öffentlichkeit vorstellen.

2.2. Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster dürfen nur für technische Erfindungen angemeldet werden. Herstellungsverfahren unterliegen generell keinem Gebrauchsmusterschutz. Die Voraussetzungen für den Rechtsschutz als Gebrauchsmuster sind geringer als bei einem Patent. Gebrauchsmuster dürfen auch registriert werden, wenn Sie Ihr Produkt maximal sechs Monate vor Antragsstellung vorgestellt haben. Gebrauchsmusteranmeldungen werden vom Deutschen Marken- und Patentamt nicht so genau geprüft wie Patentanmeldungen. Die Prüfung wird lediglich formell durchgeführt. Wenn Ihr Produkt neu ist, aus einer erfinderischen Tätigkeit entstanden ist und es gewerblich anwendbar ist, qualifiziert es sich für den Gebrauchsmusterschutz. Daraus ergibt sich, dass Gebrauchsmuster viel schneller angemeldet werden können. Die durchschnittliche Dauer für die Eintragung liegt bei drei bis vier Monaten. Gebrauchsmuster werden zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschützt. Sie können aber bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren verlängert werden.

2.3. Marken

Wenn Sie sich für einen Unternehmensnamen und ein Logo entschieden haben, können Sie Namen, Logo oder eine Kombination von beidem als Marke beim DPMA registrieren lassen. Die Eintragung wird zunächst für zehn Jahre vorgenommen und kann nach Ablauf des Zeitraums jeweils um zehn weitere Jahre verlängert werden. Das Marken- und Patentamt prüft bei Antragsstellung nicht, ob es bereits bestehende Marken gibt, die durch Ihre Anmeldung verletzt werden. Recherchieren Sie daher genau, ob es vielleicht einen Markenschutz für den von Ihnen gewählten Namen gibt.

2.4. Geschmacksmuster / eingetragenes Design

Ein Geschmacksmuster schützt ein bestimmtes Design Ihres Produkts. 2014 wurde das Gebrauchsmuster in Deutschland in die Bezeichnung „eingetragenes Design“ umbenannt. Sie schützen mit der Anmeldung das individuelle Aussehen Ihres Produkts oder einen bestimmten Bestandteil davon. Wenn Sie zum Beispiel Textilien mit einem bestimmten Logo vertreiben wollen, können Sie Ihr Logo als eingetragenes Design registrieren lassen, damit Nachahmer Ihr Logo nicht verwenden dürfen. Für eine Geschmacksmusteranmeldung gelten ähnliche Regeln wie  für die Anmeldung von Gebrauchsmustern, es erfolgt ebenfalls nur eine formelle Prüfung der Anmeldung, aber keine sachliche. Der Schutz eines eingetragenen Designs ist für maximal 25 Jahre möglich, er muss aber alle fünf Jahre verlängert werden.

2.5. Firma

Wenn Sie sich für einen Unternehmensnamen und ein Logo entschieden haben, können Sie Namen, Logo oder eine Kombination von beidem als Marke beim DPMA registrieren lassen. Die Eintragung wird zunächst für zehn Jahre vorgenommen und kann nach Ablauf des Zeitraums jeweils um zehn weitere Jahre verlängert werden. Das Marken- und Patentamt prüft bei Antragsstellung nicht, ob es bereits bestehende Marken gibt, die durch Ihre Anmeldung verletzt werden. Recherchieren Sie daher genau, ob es vielleicht einen Markenschutz für den von Ihnen gewählten Namen gibt.

3. Internetpräsenz rechtzeitig registrieren

 

Wenn Sie Schutzrechte für Ihre Existenzgründung geltend machen, denken Sie auch an die Registrierung von Domainnamen. Es wäre sehr ärgerlich, wenn ein Konkurrent eine ähnlich klingende Domain registriert und diese nutzt. Wenn Sie ein Schutzrecht für Ihre Marke anmelden, ist damit zwar in der Regel auch ein Anspruch auf die entsprechende Domain verbunden, sollte diese aber schon vergeben sein, dauert es unter Umständen einige Zeit, bis Sie diese auf sich übertragen lassen können. Es gibt viele unterschiedliche Domainendungen, für den deutschen Markt sind vor allem .de- und .com-Domains interessant. Wenn Sie auch in anderen Ländern aktiv sind, macht es unter Umständen Sinn, auch dort passende Domains zu registrieren. Die Kosten für Domains richten sich nach der gewünschten Endung und liegen zwischen weniger als zehn Euro und mehr als 2.000 Euro.

4. Bestehen bereits Schutzrechte für meine Idee?

Bevor Sie sich für die Anmeldung von Schutzrechten entscheiden, müssen Sie prüfen, ob eventuell schon Schutzrechte für Ihre Produkte, Ihr Unternehmen oder Ihre Marke angemeldet sind. Eine einfache Recherche stellt das Deutsche Marken- und Patentamt zur Verfügung. Hier erreichen Sie das DPMAregister. Dort können Sie Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs recherchieren.

Diese Suche ist besonders wichtig bei Marken, Gebrauchsmustern und Designs, da das Marken- und Patentamt bei diesen Schutzrechten keine sachliche Prüfung vornimmt. Bei Patenten ist die Prüfung durch das Amt umfangreicher, aber auch dort macht eine Recherche Sinn.

5. Wie kann ich Schutzrechte eintragen lassen?

 

Schutzrechte beantragen Sie beim Deutschen Marken- und Patentamt. Die Einreichung der notwendigen Unterlagen erfolgt grundsätzlich schriftlich. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, Schutzrechte für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs online zu beantragen. Für Patente und Gebrauchsmuster sind aber eine spezielle Software und eine Signaturkarte notwendig. Marken und Designs lassen sich auch ohne Software und Signaturkarte einreichen. Die Nutzung des Onlinesystems für Marken und Designs hat einen entscheidenden Vorteil: Die Anmeldung erfolgt automatisch mit allen notwendigen Informationen, Sie können keine wichtigen Unterlagen vergessen und das Ergebnis der formellen Prüfung wird positiv ausfallen.

Wenn Sie international tätig werden, ist unter Umständen eine zusätzliche Anmeldung Ihrer Schutzrechte in anderen Ländern sinnvoll. Innerhalb der EU können Anmeldungen für Marken und Geschmacksmuster beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt erfolgen. Eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ist dann nicht notwendig. Weltweiten Schutz erhalten Sie, indem Sie einen Antrag bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum stellen. Der Antrag wird in Deutschland über das Patent- und Markenamt gesteuert und von dort aus eingereicht.

6. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

 

Die Kosten unterscheiden sich je nach gewünschtem Schutzrecht. Die Markeneintragung in Deutschland ist recht preisgünstig und kostet für die ersten zehn Jahre 290 €, wenn der Antrag online eingereicht wird und 300 € bei schriftlicher Einreichung. Die Anmeldung von Gebrauchsmustern kostet 30 € bei Onlineanmeldung und 40 € bei Beantragung in Papierform. Die Gebühren für eingetragene Designs betragen maximal 70 € für bis zu zehn Designs.

Die reinen Gebühren für Patente sind relativ niedrig. Bei der Beantragung von Patenten sollten Sie aber einen spezialisierten Patentanwalt hinzuziehen, der zusätzliche Kosten verursacht. Im besten Fall kostet Sie ein Patent nur 390 €, wenn Sie auf einen Anwalt verzichten und sämtliche Kommunikation mit dem Patentamt selbst übernehmen. Dieses Patent gilt dann in Deutschland. Die tatsächlichen Kosten lassen sich nur sehr schwer bestimmen, da sie vom Inhalt des Patents und dem räumlichen Geltungsbereich abhängen.