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Aktuelle Informationen zur
Corona-Krise

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Die Corona-Krise ist eine große Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Neben der Sorge um die eigene Gesundheit und das Wohlergehen von Familie, Freunden und Kollegen hat sie auch erhebliche, noch nicht klar absehbare Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit auf viele unserer Kunden. Hiscox Deutschland wird auch in dieser Zeit der verlässliche und kompetente Versicherungspartner sein, als den Sie uns kennen. Wir bei Hiscox tun alles in unseren Möglichkeiten Stehende, damit unsere Kunden, Mitarbeiter und Partner gut durch diese Krise kommen. Unsere Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit sind zu 100% sichergestellt.

Auf dieser zentralen Seite erfahren Sie alle wissenswerten und ständig aktuellen Informationen zu unserer Erreichbarkeit für Direktkunden und für Makler sowie Antworten zu häufig gestellten inhaltlichen Fragen (FAQs) für Geschäftskunden und für Privatkunden.

Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet, so wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Unsere Erreichbarkeit – wir sind für Sie da!

Zum Schutz unserer Mitarbeiter und aus gesellschaftlicher Verantwortung haben wir entschieden, dass alle Hiscox Deutschland Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten können.
Mit dieser Maßnahme wollen wir zum einen unsere Mitarbeiter schützen, aber zum anderen wollen wir auch einen gesellschaftlichen Beitrag dazu leisten, dass sich die Verbreitung des Virus möglichst stark verlangsamt.

Für Kunden:

Unser Kundenservice (+49 89 545 801 700) und Schadenservice (+49 (0)89 / 545801 300) ist für unsere Direkt-Kunden wie gewohnt telefonisch und per E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) erreichbar. Wenn Sie Ihren Vertrag über einen Vermittler abgeschlossen haben, wenden sich bitte an Ihren bekannten Ansprechpartner.

Unser digitales Angebot auf hiscox.de steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Für Makler:

Die Zusammenarbeit mit Ihnen und ein exzellenter Service sind uns selbstverständlich weiterhin äußerst wichtig. Alle Telefone werden weitergeleitet und alle Mitarbeiter können gut von zu Hause aus am PC arbeiten. Daher erreichen Sie sämtliche Mitarbeiter wie gewohnt per Anruf und per Mail über deren Durchwahlen und Mail-Adressen oder zentral unter Tel. +49 (0)89 / 545801 100 und [email protected].

Auf dem Maklerportal makler.hiscox.de und im Online-Antrag finden Sie wie gewohnt alle Informationen und können Anträge direkt online abschließen.

Nutzen Sie die Zeit auch für Weiterbildung: Alle Webinare werden in den nächsten Wochen wie gewohnt stattfinden.

Kurzum, ob Kunde oder Makler: Sie sollten überhaupt keinen Unterschied spüren. Falls es aber doch mal zu Verzögerungen in der Kommunikation kommen sollte, bitten wir Sie um Verständnis – unsere Mitarbeiter melden sich zuverlässig und umgehend bei Ihnen zurück.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien – bleiben Sie gesund,

Ihr Hiscox Team

Inhaltliche Fragen und Antworten zur Corona-Krise (FAQs)

Die aktuelle Situation wirft viele Fragen auf. Hier haben wir häufige Fragen und Antworten zu unseren Produkten, Services und Leistungen übersichtlich für Sie zusammengetragen. Bei Bedarf werden wir weitere Fragen und Antworten hinzufügen und diese ständig aktuell halten.

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns über die Ihnen bekannte E-Mail-Adresse oder Durchwahl Ihres Ansprechpartners oder die oben angegebenen Kontaktdaten.

Wir möchten betonen: Wir sehen uns jeden Fall genau an und versuchen immer, mit größtmöglicher Transparenz die beste Lösung für unsere Kunden zu finden – das gilt auch und ganz besonders in der jetzigen Situation. Wir müssen uns natürlich an die vertraglichen Vereinbarungen und die Gesetzeslage halten, legen aber auch großen Wert auf Augenmaß für Ihre individuelle Situation, insbesondere angesichts der aktuellen Herausforderungen.

Inhalt der FAQs

1. Für Geschäftskunden

1.1 Übergreifende Fragen

1.2 Fragen zur Cyber-Versicherung

1.3 Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden)

1.4 Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

1.5 Fragen zur Elektronik- und Sachinhaltsversicherung

1.6 Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

2. Für Privatkunden

 

1. Für Geschäftskunden

1.1 Übergreifende Fragen

In Folge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise möchte ich meine Versicherung bei Ihnen kündigen. Besteht diese Möglichkeit?

Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeit, Ihren Vertrag fristgerecht zum Ablauf oder aufgrund eines Risikowegfalls zu kündigen. Die Corona-Krise stellt jedoch grundsätzlich keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Wir verstehen, dass die Corona-Krise für viele Unternehmen auch wirtschaftliche Belastungen mit sich bringt. Im Falle von außergewöhnlich starken finanziellen Belastungen wenden Sie sich bitte an Ihren Vermittler unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten oder an unseren Kundenservice.

Können meine Versicherungsbeiträge gestundet werden bzw. kann das qualifizierte Mahnverfahren vorübergehend ausgesetzt werden?

Ja, für alle bestehenden Versicherungsverträge haben wir bis zum 30. Juni 2020 einen Mahnstopp für die Folgeprämie eingeführt, es entsteht also kein qualifiziertes Mahnverfahren. Es besteht somit weiterhin vollständiger Versicherungsschutz. Die Beiträge müssen dann nachentrichtet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Nichtzahlung der Erstprämie nach § 37 VVG kein Versicherungsschutz besteht.

Kann ich den Umsatz als Berechnungsgrundlage meiner Versicherungsprämie während des laufenden Jahres anpassen?

Wir können nachvollziehen, dass Sie mit Umsatzeinbrüchen rechnen müssen und womöglich für dieses Jahr den geplanten Umsatz nicht erreichen werden. Leider können wir jedoch den ursprünglich angegebenen Umsatz als Berechnungsgrundlage unterjährig nicht verändern.

Kann ich kurzfristig auf monatliche Zahlweise umstellen?

Auf Ihren Wunsch können wir die Zahlungsweise für die noch nicht geflossenen Prämien umstellen. Bereits bezahlte Beiträge können wir im Rahmen einer Umstellung der Zahlungsweise leider nicht zurückerstatten. In diesem Fall können wir jedoch gerne zur nächsten Fälligkeit umstellen.

 

1.2 Fragen zur Cyber-Versicherung

Aufgrund der Beschränkungen durch Corona arbeiten unsere Mitarbeiter von Zuhause. Gilt unser Versicherungsschutz auch dann, wenn wir aus dem Home Office arbeiten?

Grundsätzlich ist Ihr Versicherungsschutz durch eine verstärkte Home-Office-Nutzung nicht gefährdet, solange die Einhaltung des gleichen IT-Sicherheits- und Datenschutz-Niveaus wie beim eigentlichen Unternehmensnetzwerk sichergestellt ist. Sollten Sie Zweifel haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermittler oder an unseren Kundenservice, um dies im Einzelfall zu bewerten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

 

1.3 Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden)

Aufgrund der Beschränkungen durch Corona arbeiten unsere Mitarbeiter von Zuhause. Gilt unser Versicherungsschutz auch dann, wenn wir aus dem Home Office arbeiten?

Ja, Ihr Versicherungsschutz besteht weiterhin.

 

1.4 Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Aufgrund der Beschränkungen durch Corona arbeiten unsere Mitarbeiter von Zuhause. Gilt unser Versicherungsschutz auch dann, wenn wir aus dem Home Office arbeiten?

Ja, Ihr Versicherungsschutz besteht weiterhin.

Mein Projektleiter ist an Covid-19 erkrankt. Wie gestaltet sich der Versicherungsschutz unter dem „Key-Man-Cover“?

Der sog. „Key-Man-Cover“ ist eine optionale Deckung unserer Eigenschadenkomponente. Wenn Sie diese abgeschlossen haben und ein Mitarbeiter, der eine Schlüsselposition inne hat, mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, bzw. im schlimmsten Fall verstirbt, kommt Versicherungsschutz in Betracht. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall für die individuelle Prüfung an unsere Schadenabteilung.

Ein von uns geplantes Event mit Geschäftspartnern musste aufgrund der Regelungen zu Corona abgesagt werden. Sind die entstandenen Kosten über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt?

Grundsätzlich ist hierbei zu unterscheiden, ob es sich um Ihre eigenen Kosten oder um Kosten eines Dritten handelt. Eine Eigenschadenkomponente, die Ihre entsprechend angefallenen eigenen Kosten abdeckt, besteht in unserem Versicherungskonzept nicht. Macht ein Dritter Kosten Ihnen gegenüber geltend und fordert, dass Sie diese ersetzen müssen, dann besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Da Sie in einem solchen Fall den Ausfall nicht zu verschulden haben dürften, wäre der Anspruch des Dritten abzuwehren – in diesem Fall würde Versicherungsschutz in Form der Abwehrdeckung bestehen. Eine genauere Prüfung hiervon obliegt jedoch dem Einzelfall. Wenn ein entsprechender Fall bei Ihnen vorliegt, kontaktieren Sie bitte unsere Schadenabteilung.

Einer unserer Mitarbeiter hat sich mit dem Corona-Virus angesteckt und wir können infolgedessen einen Vertrag nicht fristgerecht erfüllen. Besteht Versicherungsschutz, wenn uns unser Kunde deswegen seine Kosten in Rechnung stellt?

Wenn Ihr Kunde behauptet, dass Sie wegen eines Ausfalls infolge einer Krankheit (hier: Corona) Ihren Vertrag nicht fristgerecht erfüllt haben und deshalb Ihnen gegenüber einen Schaden aufgrund Verzug behauptet und geltend macht, dann besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Ob Sie in einem solchen Fall der Anspruch berechtigt ist oder wir Abwehrschutz bieten, muss im Einzelfall geprüft werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte unsere Schadenabteilung.

 

1.5 Fragen zur Elektronik- und Sachinhaltsversicherung

Aufgrund der Corona-Krise mussten wir unser Büro schließen. Wir haben unseren Mitarbeitern für ihre Arbeit aus dem Home Office Computer und weiteres elektronisches Equipment sowie Bürostühle mit nach Hause gegeben. Sind die Gegenstände trotzdem noch versichert?

Ja, die ursprünglich in Ihren Büroräumlichkeiten versicherten Sachen sind auch im Home Office Ihrer Mitarbeiter versichert.

 

1.6 Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Um die Ansteckungsgefahr für unsere Mitarbeiter zu minimieren, haben wir entschieden, unseren Betrieb zu schließen. Besteht für die Umsatzausfälle Versicherungsschutz über unsere Betriebsunterbrechungsversicherung?

Voraussetzung für eine Ersatzleistung unter der Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein beschädigter / zerstörter Gegenstand. Da dies hier nicht der Fall ist, besteht leider kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung.

Ein Mitarbeiter ist an Covid-19 erkrankt und die Gesundheitsbehörde hat unseren Betrieb geschlossen. Besteht über unserer Betriebsunterbrechungsversicherung Versicherungsschutz für die Umsatzausfälle?

Voraussetzung für eine Ersatzleistung unter der Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein beschädigter / zerstörter Gegenstand. Da dies hier nicht der Fall ist, besteht leider kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung.

Unser Betrieb ist aufgrund der behördlichen Regelungen geschlossen. Haben wir über unsere Betriebsunterbrechungsversicherung Anspruch auf Ersatz der Umsatzausfälle?

Voraussetzung für eine Ersatzleistung unter der Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein beschädigter / zerstörter Gegenstand. Da dies hier nicht der Fall ist, besteht leider kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung.

 

2. Privatkunden

Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen und dem Reiseverbot ist es mir nicht möglich, alle meine Obliegenheiten uneingeschränkt zu erfüllen. Besteht weiterhin uneingeschränkter Versicherungsschutz? Wann muss ich eine Gefahrerhöhung anzeigen?

Wir verstehen, dass Sie insbesondere auf Grund der Reisebeschränkungen, bspw. in Bezug auf Ihr versichertes Feriendomizil, nicht alle Obliegenheiten einhalten können, etwa regelmäßige Kontrollen, sofortige Schadenmeldung etc. Welche Auswirkungen dies im Schadenfall haben kann, muss im Einzelfall bewertet werden – dabei werden wir die derzeitige Situation stets berücksichtigen. Sofern sich die Risikosituation bezogen auf Ihr versichertes Objekt stark ändert (eine ursprünglich vereinbarte Überwachung findet nicht mehr statt; die geplante Installation der Alarmanlage kann nicht durchgeführt werden etc.), müssen Sie uns dies umgehend anzeigen. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegt, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermittler unter den bekannten Kontaktdaten.

Für meine Immobilie oder meine Kunstgegenstände war ein Besichtigungstermin vereinbart. Dieser wurde aufgrund der Corona-Krise abgesagt. Wie geht es nun weiter?

In der aktuellen Situation werden wir nur in Ausnahmefällen und mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis Vor-Ort-Termine wahrnehmen. Wir sind bemüht, Ihnen dennoch unseren gewohnten Service zu bieten. So haben wir in manchen Fällen beispielsweise die Möglichkeit, Gespräche und Besichtigungen virtuell durchzuführen oder Sie können uns aussagekräftige Bilder und / oder Videos senden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermittler, um die Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall zu prüfen.

 

Bitte beachten Sie: Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und Vollständigkeit. Sie dienen lediglich der Orientierungshilfe, begründen aber weder eine Bindungswirkung noch eine Haftung. Eine Einzelfallbetrachtung ist nicht entbehrlich.