Steuern für Selbstständige: Welche Steuerarten gibt es?

04.02.2020 von Barbara Schinko

Mit Ihrer Gründung beginnt eine spannende Zeit – idealerweise freuen Sie sich über zufriedenen Kunden und schreiben schnell schwarze Zahlen. Natürlich ist auch das Finanzamt an Ihren Bilanzen interessiert. Die Abgabe der Steuererklärung ist die Pflicht jedes Unternehmers. „Welche Steuern muss ich zahlen?“ – dies fragen sich sicherlich viele angehende Selbstständige und Freiberufler. Idealerweise informieren Sie sich als Existenzgründer schon vor dem Schritt in die Selbstständigkeit darüber, welche Steuern Selbstständige bzw. welche Steuern Freiberufler zahlen müssen. Denn es gibt verschiedene Arten von Steuern für Selbstständige. Hier erhalten Sie Antwort auf die Frage „Welche Steuerarten gibt es?“.

Steuern für Selbstständige: Welche Steuerarten gibt es?

Steuerpflicht bei selbstständiger Tätigkeit – unterschiedliche Steuerarten

Welche Steuern zahlen Selbstständige? Die wichtigsten Steuerarten für Selbstständige sind Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Vorsteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Lohnsteuer für Mitarbeiter. Nicht jeder Freiberufler oder selbstständig Tätige muss jede dieser Steuerarten zahlen. Es kommt auf die Rechtsform Ihres Unternehmens, den Standort und den Erfolg der Firma an, welche Steuern für Selbständige in welcher Höhe gezahlt werden müssen.

Sie können Ihre Steuererklärung entweder selbst anfertigen oder einen Steuerberater beauftragen. Dank zahlreicher Rechner und Hilfetools im Netz, können Sie selbstständig Steuern und andere Belastungen ausrechnen. Grundlage für die Steuern für Selbstständige und Freiberufler sind die Steuergesetze. Hier finden Sie die wichtigen Steuerarten für Unternehmen und Freiberufler genauer erklärt:

Steuern für Selbstständige und Unternehmen: Übersicht der Steuerarten

Einkommensteuer:

Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist Ihr Gewinn. Laut Einkommensteuergesetz (EStG), § 1 sind „natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben“ unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Der Einkommenssteuer unterliegen unter anderem gewerbliche Einkünfte sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit – dazu später mehr.

Körperschaftssteuer:

Körperschaftsteuerpflichtig sind laut Körperschaftsteuergesetz (KStG § 1) unter anderem Genossenschaften und Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Stellt sich für Sie beispielsweise die Frage „Welche Steuern muss eine GmbH zahlen?“, zählt die Körperschaftssteuer hinzu.

Gewerbesteuer:

Wenn Sie als Selbstständiger ein Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie unter Umständen Gewerbesteuer zahlen. Liegt Ihr Gewerbeertrag unter dem Freibetrag von 24.500 Euro, fällt keine Gewerbesteuer an. Die Höhe der Gewerbesteuersätze bestimmen die Gemeinden in Deutschland selbst: Durch die unterschiedlichen sogenannten Hebesätze. So kann sich die Verlegung des Firmensitzes in eine Nachbargemeinde steuermindernd auswirken.

Umsatzsteuer:

Als Unternehmer müssen Sie Ihren Kunden Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet) in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen – es sei denn, Sie berufen sich auf die Kleinunternehmerregel. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent. Daneben gibt es einen ermäßigten Satz von 7 Prozent für bestimmte Bereiche. Selbständige und Freiberufler müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgegeben. Weitere Infos, Fakten und Tipps finden Sie in unserem Blogbeitrag Umsatzsteuer für Selbstständige: Regelungen zur Steuerpflicht, Voranmeldung und Co.!

Vorsteuer:

Für die meisten unternehmensbezogenen Einkäufe zahlen Sie Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer. Die Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer und der gezahlten Vorsteuer führen Sie an das Finanzamt ab.

Lohnsteuer für Mitarbeiter:

Wenn Sie auch als Arbeitgeber tätig sind und Angestellte beschäftigen, habe Sie als Unternehmen eine weitere Steuerpflicht: Sie müssen Lohnsteuer ans Finanzamt abführen.

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Bedeutend für die Steuern: Selbstständig oder freiberuflich?

Um zu ermitteln, welche Steuern für Selbstständige zu zahlen sind, ist unter anderem entscheidend, ob die Existenzgründung als Freiberufler oder als Gewerbetreibender erfolgt. Welche Berufe als freiberuflich anzusehen sind, geht aus § 18 des EStG hervor. Unter anderem sind Wissenschaftler, Künstler oder beratende Volks- und Betriebswirte freiberufliche Berufe.

Alle anderen Unternehmer müssen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes ein Gewerbe anmelden. Allerdings trifft der Bundesfinanzhof (BFH) regelmäßig Entscheidungen über die Anerkennung einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Auf der Website des Bundesfinanzhofs sind alle seit dem Jahr 2001 gefällten Urteile sowie die noch anhängigen Verfahren veröffentlicht, sodass sich Existenzgründer über die Rechtsform ihres Unternehmens informieren können.

Zwar besteht Steuerpflicht. Unternehmen und Selbstständige haben aber zahlreiche Möglichkeiten, Geld bei der Steuerklärung zu sparen. Erfahren Sie mehr darüber in unserem Beitrag Steuern sparen: Was Selbstständige und Freiberufler absetzen können! Dazu gehören etwa Büroräume, Fahrtkosten oder Versicherungen für Freiberufler und Selbstständige.

Eine Frau in einem blau-weiß gestreiften Hemd - Barbara Schinko, SEO & Content Marketing Manager.

Autorin: Barbara Schinko, SEO & Content Marketing Manager

arbeitet seit 2016 bei Hiscox. Sie recherchiert gerne querbeet zu spannenden Themen wie Digitalisierung & Business-Themen, eignet sich neues Wissen an und schreibt dann darüber im Business Blog. Sobald sie auf ein erklärungsbedürftiges Wort aus der Versicherungswelt stößt, nimmt sie es ins Hiscox Glossar auf.

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